Versicherungstipps
Auch beim Hausbau gut versichert
Das passende Grundstück ist gefunden und Planung und Finanzierung stehen: Jetzt kann der Hausbau starten und möglichst zügig fertiggestellt werden. Dass eine Baustelle aber immer auch eine Gefahrenquelle ist, das ist dem frisch gebackenen Bauherrn oft nicht klar: Mit oder ohne Fremdeinwirkung kann ein Gerüst umkippen, ein Kurzschluss einen Brand auslösen, Geräte und Baumaterial gestohlen werden.
Ganz gleich, ob Neubau, Anbau oder Umbau: Ohne die richtigen Versicherungen kann ein Bauvorhaben zum finanziellen Desaster werden!
Sicher Sie sich ab!
Ein Unfall, Diebstahl oder Unwetter kann erhebliche Schäden verursachen und das gesamte Bauvorhaben gefährden. Denn entsteht ein Schaden durch unzureichende Sicherung, kann die Schadenssumme die ganze Existenz bedrohen!
Hier ist ein Überblick wichtiger Versicherungen, die vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen sein sollten:
Unbedingt notwendig: Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bei jedem Neubau- oder Sanierungsvorhaben sollten Bauherren über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung verfügen. Sie schützt den Bauherrn, wenn Dritte durch das Bauvorhaben zu Schaden kommen. Deshalb sollte sie in jedem Fall schon vor Baubeginn für die gesamte Bauzeit abgeschlossen werden.
Sie tritt für alle Sach- und Personenschäden ein, die in Verbindung mit der Baumaßnahme stehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Bauherr für den Schaden verantwortlich ist oder nicht. Ist der Bauherr nicht versichert, steht er in der Verantwortung und muss in unbegrenzter Höhe für den Schaden aufkommen. Je nach Schadensfall kann ihn das leicht ruinieren. Daher sollte man auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten.
In welchen Fällen kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung zum Einsatz?
Da ist zunächst einmal die Verkehrssicherungspflicht zu nennen, die den Bauherren verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu überwachen und einzuhalten. (Diese Verpflichtung besteht im Übrigen auch noch nach Abschluss der Baumaßnahme und wird dann über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.) Wenn durch einen Sturm während der Bauphase beispielsweise herabfallende Dachziegel einen Passanten verletzen oder ein Gerüst auf ein parkendes Auto stürzt, tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Kraft.
Ein anderes Beispiel ist das Spielen von Kindern auf der Baustelle. Im Schadensfall reicht das Schild „Eltern haften für Ihre Kinder“ leider nicht aus. Auch hier tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Kraft, so dass der Bauherr die Baustelle beruhigt verlassen kann, ohne ständig in Angst und Sorge sein zu müssen.
Laufzeit, Deckungssumme und Schutz bei Eigenleistungen bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die meisten Versicherer bieten sie mit einer Laufzeit von 2 Jahren an. Bei Bedarf ermöglichen einige Versicherer eine Verlängerung über weitere 3 Jahre. Beendet wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung nach Abschluss der Baumaßnahme bzw. Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf der Laufzeit.
Für private Bauvorhaben wird üblicherweise eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro angeboten. In Abhängigkeit von der Größe des Bauvorhabens können mit dem Versicherer aber auch andere Deckungsbeträge vereinbart werden.
Bei der Wahl Ihres Versicherers sollten Sie unbedingt klären, ob der Versicherungsschutz auch dann gewährleistet ist, wenn Sie die Planung Ihres Hauses und die Bauleitung selbst durchführen. Grundsätzlich sind auch Eigenleistungen bei der Ausführung nur bei wenigen Versicherern mitversichert.
Schutz vor Schäden in der Bauzeit: Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung genannt) schützt während der gesamten Bauzeit vor unvorhersehbaren Schäden am Bauvorhaben. Mit relativ geringem finanziellen Einsatz kommt die Bauleistungsversicherung/Bauwesenversicherung für Schäden auf, die einen Bauherrn leicht ruinieren können, daher ist sie bei Neubau- und Umbauarbeiten sehr empfehlenswert, jedoch keine Pflichtversicherung.
In welchen Fällen kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung zum Einsatz?
Sie übernimmt Schäden, die durch höhere Gewalt, wie z. B. Hochwasser, Erdbeben, Sturm, Hagel oder lang anhaltenden Frost, entstehen, sofern diese über das normale Wettergeschehen hinausgehen.
Außerdem deckt sie Vandalismus und Diebstahl fest verbauter Teile ab sowie Schäden, die durch Fahrlässigkeit und Ungeschicklichkeit der Handwerker oder durch Planungsfehler entstehen können. Selbst Schäden, die auf unbekannte Eigenschaften des Baugrunds sowie Konstruktions- und Materialfehler zurückzuführen sind, werden durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt.
Dazu gehören alle Kosten, die zur Herstellung eines einwandfreien Zustands erforderlich sind, das sind neben den Materialkosten und Gehältern auch Kosten für Abbruch, Entsorgung und Aufräumarbeiten.
Welche Schäden werden nicht durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt?
Alle Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden oder durch vorhersehbare Wetterbedingungen, wie z.B. Regen und Frost, sind nicht abgesichert. Darüber hinaus werden auch Schäden, die durch Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik entstehen, nicht beglichen. Gleiches gilt für Diebstähle von nicht fest montierten Materialien, Werkzeugen, Geräten etc. sowie Schäden durch Kriegsereignisse oder Atomunfälle.
Kosten und Laufzeit der Bauleistungsversicherung
Die Höhe der für den Bauherrn entstehenden Kosten ist abhängig von der Versicherungssumme, die sich meist an der Bausumme und z. T. an der Laufzeit orientiert. Wenn Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht kombiniert werden sollen, werden von den Versicherern häufig günstigere Kombitarife angeboten.
Eigenleistungen am Bau absichern: Bauleistungsversicherung
In der Regel wird ein Teil der Bauleistungen als Eigenleistungen erbracht und oftmals helfen dabei Freunde und Verwandte mit. Zum einen müssen Sie diese Helfer innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) anmelden, sonst droht ein Bußgeld (Pflichtversicherung).
An die BauBG müssen je nach Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden der Helfer Beiträge abgeführt werden - und zwar egal, ob die Helfer bezahlt werden oder nicht. Die BauBG wird übrigens automatisch vom Bauamt über jedes angemeldete Bauvorhaben informiert und kontrolliert daraufhin die Baustellen.
Neben dieser Pflichtversicherung empfliehlt es sich aber, auch noch eine private Bauhelferversicherung abzuschließen, die im Fall eines Unfalls eines Bauhelfers die finanziellen Folgeschäden abdeckt.
Der Bauherr und sein Ehepartner müssen sich in jedem Fall zusätzlich privat versichern, wenn Sie mithelfen wollen, z.B. mit einer Unfallversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Keine Pflicht, sondern Kür: Die Gebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung für jeden Eigenheimbesitzer und umfasst Feuerversicherung (einschl. Blitzschlag), Sturmversicherung (einschl. Hagel) und Leitungswasserversicherung.
Ersetzt werden aber nur Schäden am Gebäude selbst und an fest verbauten Teilen - Möbel und andere Gegenstände sowie Schäden am Grundstück sind in der Regel nicht enthalten.
Die Rohbau-Feuerversicherung ist heutzutage meist Teil der Wohngebäudeversicherung und in der Bauphase kostenlos.
Achten Sie wie immer auf eine ausreichende Deckungssumme. Denken Sie daran, dass diese bei An- oder Umbauten angepasst werden muss, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Rohbau gegen Feuerschäden schützen: Die Feuerrohbauversicherung
Auch ein Rohbau kann Feuer fangen! Ursache dafür können eine defekte Leitung, Brandstiftung, ein Kurzschluss oder Blitzschlag sein. Darum sollte jeder Bauherr prüfen, ob die Gebäudeversicherung eine Feuerrohbauversicherung mit einschließt. Oftmals ist diese im Rahmen der Bauzeit (max. 24 Monate) sogar kostenlos enthalten, wenn Sie von Anfang an eine spätere Wohngebäudeversicherung abschließen. Eine gute Entscheidung, zumal die Banken in der Regel für die Finanzierung vorab eine Wohngebäudeversicherung verlangen.
Ein weiterer Vorteil einer Feuerrohbauversicherung ist, dass sie nicht nur die Schäden abdeckt, die vom Feuer verursacht werden, sondern außerdem für Folgeschäden aufkommt. Dies können Schäden durch Rauchentwicklung oder Löschwasser sein oder auch ganze Wände, die erneuert werden müssen.